Treppenlift / Aufzug / befahrbare Dusche / unterfahrbares Waschbecken / Türschwellen …. für an MSA Erkrankte sind die Barrieren in Wohnung oder Haus oft ein großes Problem. Umbauten und/oder Einbauten sind mit enormen Kosten verbunden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung. Aktuell sind dies vor allem zwei:
- Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.000 Euroals Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen.
Diese Maßnahme ist bei der Pflegekasse zu beantragen.
In den „Empfehlungen des GKW-Spitzenverbandes nach §78Abs.2a SGB XI zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in der Fassung vom 30.09.2024“ ist auch aufgezeigt, dass man diesen Zuschuss mehrfach erhalten kann, wenn sich die Pflegesituation des Pflegebedürftigen nachweislich ändert. Den kompletten Text findet man unter diesem Link:
- Die KfW Bank gewährt Kredite für altersgerechtes Umbauen. Die Kredite sind einkommensunabhängig und nicht an einen Pflegegrad oder eine Behinderung gekoppelt. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Wichtig: Die Maßnahmen sollten nicht schon begonnen haben.
Detaillierte Informationen hierzu gibt es über folgenden Link:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/
Die KfW – die Kreditanstalt für Wiederaufbau – ist eine der führenden Förderbanken der Welt. Seit 1948 setzt sie sich im Auftrag des Bundes und der Länder dafür ein, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen weltweit zu verbessern.
Es wäre im Einzelfall sicher sinnvoll, abzuklären ob es vom jeweiligen Bundesland oder auch der Kommune eine Fördermöglichkeit gibt.
Gabi Bartel
